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Hinweis
Auf diesem Portal können nur Arbeitnehmende eine Meldung abgeben, deren (potentielle, ehemalige, aktuelle) Arbeitgeber oder berufliche Auftraggeber bei Hinweisgeberschutzgesetz24 einen entsprechenden Meldevertrag abgeschlossen haben. Hierzu hätte Sie ihr Arbeitgeber/Auftraggeber entsprechend informiert, z.B. über eine Arbeitsanweisung oder eine sonstige interne Mitteilung. Trifft das bei Ihnen zu?
Ja
Nein