Das Hinweisgeberschutzgesetz schnell, einfach und dauerhaft umsetzen
Mit unserem Service setzen Sie das HinSchG schnell, effizient und vor allem dauerhaft einfach um. Über das Portal haben Ihre Mitarbeitenden die Möglichkeit, anonymisiert und rechtskonform Vorfälle zu melden.
Teilen Sie den Zugang einfach mit Ihrer Belegschaft, den Rest erledigen wir.
Kompetenz & Handlungsempfehlungen
Ihre interne Meldestelle wird von unseren Rechtsanwälten persönlich begleitet.
Durch langjährige Praxiserfahrung in der Personalführung von Großunternehmen, sind wir in der Lage, Ihnen jederzeit fundierte und praxistaugliche Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
So wird sichergestellt, dass die Meldestelle rechtskonform und vor allem sicher für Sie und Ihre Mitarbeitenden betrieben wird.
Zu jeder eingehenden Meldung bekommen Sie individuelle Handlungsempfehlungen.
Tarife
Alle Tarife sind monatlich kündbar und anpassbar.
Die Tarife werden individuell auf Ihr Unternehmen angepasst und sind von der Anzahl der Mitarbeitenden abhängig.
Expertenmeinung
Andreas Polz
Rechtsanwalt
berät zahlreiche Unternehmen hinsichtlich interner Meldestellen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes
"Eine interne Meldestelle rechtskonform zu betreiben, kann für Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Die Beauftragung externer Fachleute wie Rechtsanwälte entlastet Ihr Team und garantiert, dass jeder Hinweis vertraulich und gemäß den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet wird."
Kundenstimmen
Häufig gestellte Fragen
Wer ist dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten?
Welche Anforderungen gibt es an interne Meldestellen?
Wie schnell muss auf Hinweise reagiert werden?
Entstehen mir nach den 14 Tagen Testzeitraum Kosten?