internes
meldeportal

DAS Portal zur Erfüllung Ihrer Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz

Erfüllt alle Anforderungen:

  • Schutz vor Repressalien
  • 100% DSGVO-konform
  • Vertrauliche Dokumentation & Aufbereitung

Das Hinweisgeberschutzgesetz24 Netzwerk

Das Hinweisgeberschutzgesetz schnell, einfach und dauerhaft umsetzen

Mit unserem Service setzen Sie das HinSchG schnell, effizient und vor allem dauerhaft einfach um. Über das Portal haben Ihre Mitarbeitenden die Möglichkeit, anonymisiert und rechtskonform Vorfälle zu melden.

Teilen Sie den Zugang einfach mit Ihrer Belegschaft, den Rest erledigen wir.

Das Hinweisgeberschutzgesetz schnell, einfach und dauerhaft umsetzen
Kompetenz & Handlungsempfehlungen

Kompetenz & Handlungsempfehlungen

Ihre interne Meldestelle wird von unseren Rechtsanwälten persönlich begleitet. Durch langjährige Praxiserfahrung in der Personalführung von Großunternehmen, sind wir in der Lage, Ihnen jederzeit fundierte und praxistaugliche Lösungsvorschläge zu unterbreiten. So wird sichergestellt, dass die Meldestelle rechtskonform und vor allem sicher für Sie und Ihre Mitarbeitenden betrieben wird. Zu jeder eingehenden Meldung bekommen Sie individuelle Handlungsempfehlungen.

Tarife

Alle Tarife sind monatlich kündbar und anpassbar.

Die Tarife werden individuell auf Ihr Unternehmen angepasst und sind von der Anzahl der Mitarbeitenden abhängig.

Basis

Basis

Perfect for Starters

1-50 Mitarbeitende

25€

29€ mtl. zzgl. MwSt

Erstgespräch vereinbaren

Standard

Standard

Perfect for Most Businesses

51-100 Mitarbeitende

50€

35€ mtl. zzgl. MwSt

Erstgespräch vereinbaren

Plus

Plus

Perfect for Scaling

101-200 Mitarbeitende

100€

44€ mtl. zzgl. MwSt

Erstgespräch vereinbaren

Premium

Premium

201+ Mitarbeitende

Individuelles Angebot

Erstgespräch vereinbaren
Expertenmeinung

Andreas Polz

Rechtsanwalt — berät zahlreiche Unternehmen hinsichtlich interner Meldestellen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes

“Eine interne Meldestelle rechtskonform zu betreiben, kann für Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Die Beauftragung externer Fachleute wie Rechtsanwälte entlastet Ihr Team und garantiert, dass jeder Hinweis vertraulich und gemäß den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet wird.”
Andreas Polz

Kundenstimmen

Carsten Krukenkamp

Inhaber KS Gutachten

Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz waren wir verpflichtet, ein Meldesystem einzurichten. Wir haben uns für Hinweisgeberschutzgesetz24.de entschieden, weil es nicht nur alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sondern auch einfach zu bedienen ist. Dadurch sind wir rechtlich auf der sicheren Seite und unsere Mitarbeitenden haben ein vertrauenswürdiges Meldeportal.

Ernad Hadzic

Betriebsleiter Autohaus Müller GmbH

Wir wollten ein Hinweisgebersystem einführen, das kosteneffizient und einfach in der Handhabung ist. Das Meldeportal hat all unsere Anforderungen erfüllt. Es erspart uns viel Zeit und Mühe, da wir keine eigene Infrastruktur aufbauen mussten.

Anonyme Nutzerin

Mitarbeiterin in einem Mittelstandsunternehmen

Ich hatte Bedenken, ob meine Meldung wirklich anonym bleibt. Aber das Portal hat mir alle Ängste genommen. Ich konnte meine Meldung hier sicher und anonym abgeben, ohne Angst haben zu müssen, dass mein Arbeitgeber davon erfährt. Das hat mir sehr geholfen, eine problematische Situation im Unternehmen anzusprechen.

Ludwig Benz

Geschäftsführer bei Autocenter Benz GmbH

Als Unternehmen ist uns der Schutz unserer Mitarbeiter sehr wichtig. Wir hatten anfangs Bedenken, wie sicher die Plattform tatsächlich ist, aber nach einer eingehenden Prüfung waren wir schnell überzeugt. Die Implementierung war kinderleicht und wir haben nun die Gewissheit, dass unsere Mitarbeitenden sicher und anonym melden können.

Anonyme Nutzerin

Mitarbeiterin in einem Mittelstandsunternehmen

Ich habe mich vorher nie getraut, etwas zu melden, weil ich dachte, es wäre zu kompliziert. Mit diesem Portal war das ganz anders: Die Nutzung ist super einfach und selbsterklärend. Ich konnte meine Meldung innerhalb weniger Minuten abschließen, und es war sofort klar, dass meine Meldung anonym und vertraulich behandelt wird.

Leo Kaiser

Leo Kaiser Consulting

Unsere größte Sorge war, dass ein anonymes Meldesystem zu Misstrauen innerhalb der Belegschaft führen könnte. Doch das Gegenteil war der Fall: Durch die Einführung des Portals haben wir das Vertrauen unserer Mitarbeitenden gestärkt. Sie wissen, dass ihre Meldungen ernst genommen werden und sie keine Nachteile befürchten müssen.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten?
1. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden

Alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Dazu gehören auch öffentliche Einrichtungen, Behörden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts

2. Unternehmen mit 1-49 Mitarbeitenden nur in folgenden Bereichen:

Finanzdienstleistungssektor: Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen

Kapitalmarktorientierte Unternehmen: Unternehmen mit gehandelten Wertpapieren an organisierten Märkten

Sicherheitsrelevante Unternehmen: Tätigkeiten in Bereichen wie Luftfahrt, Schifffahrt, Verkehrssicherheit

Kritische Infrastrukturen: Betreiber in Energieversorgung, Wasserwirtschaft, IT, Gesundheitswesen, Lebensmittelproduktion

Eine eigenständige unternehmensinterne Meldestelle führt allerdings zu sehr großen Problemen was Anonymität der Melder und Unabhängigkeit der Bearbeitenden anbelangt. Aus diesem Grund können Unternehmen die interne Meldestelle auch an externe Dienstleister, wie Hinweisgeberschutzgesetz24.de, auslagern.
Welche Anforderungen gibt es an interne Meldestellen?
1. Vertraulichkeit

• Die Identität des Hinweisgebers sowie Dritter, die in dem Hinweis genannt werden, muss streng vertraulich behandelt werden.

• Der Zugang zu den Informationen darf nur für befugte Personen möglich sein.

2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

• Die Personen, die die Meldestelle betreiben, müssen unabhängig und unparteiisch handeln.

• Sie dürfen keine Interessenkonflikte in Bezug auf die gemeldeten Sachverhalte haben.

3. Sichere Kommunikationswege

• Es müssen sichere Kanäle für die Meldung von Hinweisen eingerichtet werden, die Vertraulichkeit und den Schutz der Daten gewährleisten.

• Diese Kanäle können schriftlich, mündlich oder persönlich angeboten werden.

4. Dokumentation

• Es muss eine sorgfältige und vollständige Dokumentation der eingegangenen Meldungen sowie der ergriffenen Folgemaßnahmen erfolgen.

• Die Dokumentation ist über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren aufzubewahren.

5. Schutz vor Repressalien

• Der Hinweisgeber darf keine negativen Konsequenzen aufgrund seiner Meldung erleiden.

• Der Schutz gilt auch für Personen, die den Hinweisgeber unterstützt haben.

6. Schulung der Mitarbeiter

• Die Mitarbeiter der internen Meldestelle müssen in Bezug auf die ordnungsgemäße Bearbeitung der Hinweise und den Schutz der Vertraulichkeit geschult sein.

7. Externe Vergabe möglich

• Eine eigenständige unternehmensinterne Meldestelle führt allerdings zu sehr großen Problemen was Anonymität der Melder und Unabhängigkeit der Bearbeitenden anbelangt. Aus diesem Grund können Unternehmen die interne Meldestelle auch an externe Dienstleister, wie Hinweisgeberschutzgesetz24.de, auslagern.
Wie schnell muss auf Hinweise reagiert werden?
1. Empfangsbestätigung

• Die interne Meldestelle muss dem Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung bestätigen.

2. Bearbeitung und Rückmeldung

• Die Meldung muss sorgfältig geprüft und bearbeitet werden.

• Innerhalb von 3 Monaten nach der Meldung muss der Hinweisgeber eine Rückmeldung über die ergriffenen Maßnahmen oder den Stand des Verfahrens erhalten, sofern er die Meldung nicht anonym abgegeben hat.
Entstehen mir nach den 14 Tagen Testzeitraum Kosten?
Nach Ablauf des kostenlosen 14-tägigen Testzeitraumes entstehen die vereinbarten monatlichen Gebühren. Der Dienst kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Worauf warten Sie noch?

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  • Monatlich kündbar und anpassbar
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