internes
meldeportal
DAS Portal zur Erfüllung Ihrer Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz
Erfüllt alle Anforderungen:
- Schutz vor Repressalien
- 100% DSGVO-konform
- Vertrauliche Dokumentation & Aufbereitung
Das Hinweisgeberschutzgesetz24 Netzwerk
Das Hinweisgeberschutzgesetz schnell, einfach und dauerhaft umsetzen
Mit unserem Service setzen Sie das HinSchG schnell, effizient und vor allem dauerhaft einfach um. Über das Portal haben Ihre Mitarbeitenden die Möglichkeit, anonymisiert und rechtskonform Vorfälle zu melden.
Teilen Sie den Zugang einfach mit Ihrer Belegschaft, den Rest erledigen wir.
Kompetenz & Handlungsempfehlungen
Ihre interne Meldestelle wird von unseren Rechtsanwälten persönlich begleitet. Durch langjährige Praxiserfahrung in der Personalführung von Großunternehmen, sind wir in der Lage, Ihnen jederzeit fundierte und praxistaugliche Lösungsvorschläge zu unterbreiten. So wird sichergestellt, dass die Meldestelle rechtskonform und vor allem sicher für Sie und Ihre Mitarbeitenden betrieben wird. Zu jeder eingehenden Meldung bekommen Sie individuelle Handlungsempfehlungen.
Tarife
Alle Tarife sind monatlich kündbar und anpassbar.
Die Tarife werden individuell auf Ihr Unternehmen angepasst und sind von der Anzahl der Mitarbeitenden abhängig.
Standard
Perfect for Most Businesses
51-100 Mitarbeitende
50€
35€ mtl. zzgl. MwSt
Erstgespräch vereinbarenAndreas Polz
Rechtsanwalt — berät zahlreiche Unternehmen hinsichtlich interner Meldestellen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes
“Eine interne Meldestelle rechtskonform zu betreiben, kann für Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Die Beauftragung externer Fachleute wie Rechtsanwälte entlastet Ihr Team und garantiert, dass jeder Hinweis vertraulich und gemäß den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet wird.”
Kundenstimmen
Häufig gestellte Fragen
Wer ist dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten?
Alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Dazu gehören auch öffentliche Einrichtungen, Behörden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts
2. Unternehmen mit 1-49 Mitarbeitenden nur in folgenden Bereichen:
• Finanzdienstleistungssektor: Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen
• Kapitalmarktorientierte Unternehmen: Unternehmen mit gehandelten Wertpapieren an organisierten Märkten
• Sicherheitsrelevante Unternehmen: Tätigkeiten in Bereichen wie Luftfahrt, Schifffahrt, Verkehrssicherheit
• Kritische Infrastrukturen: Betreiber in Energieversorgung, Wasserwirtschaft, IT, Gesundheitswesen, Lebensmittelproduktion
Eine eigenständige unternehmensinterne Meldestelle führt allerdings zu sehr großen Problemen was Anonymität der Melder und Unabhängigkeit der Bearbeitenden anbelangt. Aus diesem Grund können Unternehmen die interne Meldestelle auch an externe Dienstleister, wie Hinweisgeberschutzgesetz24.de, auslagern.
Welche Anforderungen gibt es an interne Meldestellen?
• Die Identität des Hinweisgebers sowie Dritter, die in dem Hinweis genannt werden, muss streng vertraulich behandelt werden.
• Der Zugang zu den Informationen darf nur für befugte Personen möglich sein.
2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
• Die Personen, die die Meldestelle betreiben, müssen unabhängig und unparteiisch handeln.
• Sie dürfen keine Interessenkonflikte in Bezug auf die gemeldeten Sachverhalte haben.
3. Sichere Kommunikationswege
• Es müssen sichere Kanäle für die Meldung von Hinweisen eingerichtet werden, die Vertraulichkeit und den Schutz der Daten gewährleisten.
• Diese Kanäle können schriftlich, mündlich oder persönlich angeboten werden.
4. Dokumentation
• Es muss eine sorgfältige und vollständige Dokumentation der eingegangenen Meldungen sowie der ergriffenen Folgemaßnahmen erfolgen.
• Die Dokumentation ist über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren aufzubewahren.
5. Schutz vor Repressalien
• Der Hinweisgeber darf keine negativen Konsequenzen aufgrund seiner Meldung erleiden.
• Der Schutz gilt auch für Personen, die den Hinweisgeber unterstützt haben.
6. Schulung der Mitarbeiter
• Die Mitarbeiter der internen Meldestelle müssen in Bezug auf die ordnungsgemäße Bearbeitung der Hinweise und den Schutz der Vertraulichkeit geschult sein.
7. Externe Vergabe möglich
• Eine eigenständige unternehmensinterne Meldestelle führt allerdings zu sehr großen Problemen was Anonymität der Melder und Unabhängigkeit der Bearbeitenden anbelangt. Aus diesem Grund können Unternehmen die interne Meldestelle auch an externe Dienstleister, wie Hinweisgeberschutzgesetz24.de, auslagern.
Wie schnell muss auf Hinweise reagiert werden?
• Die interne Meldestelle muss dem Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung bestätigen.
2. Bearbeitung und Rückmeldung
• Die Meldung muss sorgfältig geprüft und bearbeitet werden.
• Innerhalb von 3 Monaten nach der Meldung muss der Hinweisgeber eine Rückmeldung über die ergriffenen Maßnahmen oder den Stand des Verfahrens erhalten, sofern er die Meldung nicht anonym abgegeben hat.
Entstehen mir nach den 14 Tagen Testzeitraum Kosten?
Worauf warten Sie noch?
- Zentrale, einfache und dauerhafte Lösung
- Hinweisgeberschutzgesetz-konform und rechtssicher
- Monatlich kündbar und anpassbar